Erste Schritte im Trauerfall 

Erste Schritte
im Trauerfall

Wenn ein Sterbefall zu Hause eintritt

Ein Arzt muss als erstes benachrichtigt werden, wenn ein Sterbefall zu Hause eintritt. Er stellt den Totenschein aus.

Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar unter Tel. 0 22 63 / 60 423

Im Pflegeheim|Krankenhaus

Im Pflegeheim|
Krankenhaus

Durch die ärztliche Versorgung vor Ort, wird die Ausstellung des Totenscheines automatisch im Krankenhaus, Hospiz, Pflegeheim oder im Altenheim veranlasst.

Damit die Formalitäten und die weitere Vorgehensweise besprochen werden kann, rufen Sie uns gerne jederzeit an unter der Telefonnummer: 0 22 63 / 60 423.

Gerne begleiten wir Sie in allen weiteren Belangen

Es ist für uns empfehlenswert, wenn Sie folgende Dokumente zur Verfügung haben (beim Besorgen fehlender Dokumente sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich):

Personalausweis

Geburtsurkunde (bei Ledigen)

Heiratsurkunde oder Stammbuch der Familie

– bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit eingetragener Rechtskraft

– bei Verwitweten: mit Sterbeurkunde des Ehegatten

Krankenversichertenkarte

Rentenanpassungsbescheide

Versicherungspolicen im Original (z. B. Lebens-/ Sterbeversicherung)

Schwerbehindertenausweis

Eigene Wäsche (auf Wunsch)

Sargbeigaben (Bilder, Briefe, Schmuck etc.)

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde werden der Totenschein und Personalausweis, bei ledigen Menschen die Geburtsurkunde und bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde benötigt. Bei geschiedenen Paaren ist auch das Scheidungsurteil mit eingetragener Rechtskraft erforderlich. Im Falle von verwitweten Menschen muss dem Standesamt die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners vorgelegt werden.