Erste Schritte im Trauerfall
Erste Schritte
im Trauerfall
Wenn ein Sterbefall zu Hause eintritt
Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar unter Tel. 0 22 63 / 60 423
Im Pflegeheim|Krankenhaus
Im Pflegeheim|
Krankenhaus
Durch die ärztliche Versorgung vor Ort, wird die Ausstellung des Totenscheines automatisch im Krankenhaus, Hospiz, Pflegeheim oder im Altenheim veranlasst.
Damit die Formalitäten und die weitere Vorgehensweise besprochen werden kann, rufen Sie uns gerne jederzeit an unter der Telefonnummer: 0 22 63 / 60 423.
Gerne begleiten wir Sie in allen weiteren Belangen
Es ist für uns empfehlenswert, wenn Sie folgende Dokumente zur Verfügung haben (beim Besorgen fehlender Dokumente sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich):
Personalausweis
Geburtsurkunde (bei Ledigen)
Heiratsurkunde oder Stammbuch der Familie
– bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit eingetragener Rechtskraft
– bei Verwitweten: mit Sterbeurkunde des Ehegatten
Krankenversichertenkarte
Rentenanpassungsbescheide
Versicherungspolicen im Original (z. B. Lebens-/ Sterbeversicherung)
Schwerbehindertenausweis
Eigene Wäsche (auf Wunsch)
Sargbeigaben (Bilder, Briefe, Schmuck etc.)
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde werden der Totenschein und Personalausweis, bei ledigen Menschen die Geburtsurkunde und bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde benötigt. Bei geschiedenen Paaren ist auch das Scheidungsurteil mit eingetragener Rechtskraft erforderlich. Im Falle von verwitweten Menschen muss dem Standesamt die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners vorgelegt werden.