Formalitäten

Testament

Da es eine gesetzliche Erbfolge gibt, sollten Sie, wenn eine andere Erbreihenfolge erwünscht ist, ein Testament verfassen.

Man unterscheidet zwei Arten von Testamenten, das private handschriftliche und das öffentliche Testament. 

Beide Formen sind rechtlich in gleicher Weise gültig. Beim Erstellen des öffentlichen Testaments kann jedoch der Notar zur Beratung hinzugezogen werden. Dies kann vor allem bei höheren Vermögenswerten von Vorteil sein.

Das privatschriftliche Testament kann durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung erreicht werden (§2247 BGB).

Es sollte Ort und Datum, sowie eine Unterschrift mit Vor- und Familiennamen beinhalten und kann überall aufbewahrt oder bei Amtsgericht hinterlegt werden.

Die Herausgabe an den Testamentsverfasser ist danach jederzeit möglich, ohne das es seine Gültigkeit verliert.

Ein Testament wird nur dann ungültig, wenn man es vernichtet oder es mit einem späteren Testament widerrufen wird.

Patientenverfügung

Sollten Sie mal nicht in der Lage sein, Ihren Wollen hinsichtlich der medizinischen Versorgung zu äußern, ist eine Patientenverfügung sehr hilfreich, um im Ernstfall in Ihrem Sinne handeln zu können.

Nähere Informationen dazu, sowie entsprechende Unterlagen erhalten Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.

Digitaler Nachlass

In der heutigen Zeit hinterlässt man auch digital seinen Fußabdruck. Machen Sie sich am besten schon zu Lebzeiten Gedanken dazu, was damit passieren soll, wenn Sie diesen nicht mehr verwalten können. Sollen die Daten bleieben (z. B. Facebook Gedenkseite) oder lieber gelöscht werden?

Hinterlegen Sie dazu  die entsprechenden Zugangsdaten und Passwörter ud sprechen Sie mit Angehörigen darüber. Die schriftliche Auflistung der Daten kann jedoch auch mit dem Testament beim Amtsgericht hinterlegt werden.